Andreas Hofer Bund e.V.
© Andreas Hofer Bund e.V. 2015

Tirol

Politisch korrektes Schweigen - ein Beispiel von vielen

von Prof.Dr. Reinhard Olt Nicht alles Übel kommt aus den USA, aber viele gesellschaftliche Erscheinungen schwapp(t)en von dort zu uns West- und Mitteleuropäern herüber. „Political Correctness“ („politische Korrektheit“; des Weiteren abgekürzt „PC“) bestimmt seit geraumer Zeit Politik sowie Medien und schränkt – von der Bevölkerung kaum  wahrgenommen oder bequemlichkeitshalber ausgeblendet respektive  ignoriert – unser Dasein, vor allem unser Denken und Fühlen  ein.  PC formt mehr und mehr  den öffentlichen Diskurs, bemächtigt sich Forschung und Lehre an Hochschulen sowie des Unterrichts in  pädagogischen Einrichtungen und wirkt sich selbst auf  privates Verhalten aus.   Unsere Wahrnehmung wird zusehends bestimmt von stromlinienförmig ausgerichteten Hauptstrom-Medien, deren Wirkmacht umso größer ist, je besser es ihnen gelingt, Rezipienten (Zuschauer, Zuhörer, Leser) nicht nur Information zu übermittelt, sondern ihnen auch sofort zu zeigen, was/wie diese darüber zu denken haben. Damit ist jedweder Meinungspluralismus ad absurdum geführt, und die systemimmanente Gleichförmigkeit trägt à la longue Züge des Totalitären. Vertreter  unerwünschter Meinungen mundtot zu machen, ist mit das Schlimmste, was in einem demokratischen Gemeinwesen geschehen kann, zu dem Meinungs- und Pressefreiheit  de jure gehören, de facto indes durch PC wenn nicht bereits ausgehebelt, so doch zumindest eingeschränkt sind. Ignoranz und/oder Verschweigen Zu den zerstörerischen Wirkungen politischer Korrektheit zählt das Ignorieren respektive gänzliche Verschweigen von Sachverhalten, Ereignissen und (nicht nur neuen) Forschungsergebnissen. Dies insbesondere dann, wenn die akribische Auswertung und sorgfältige Analyse von ans Licht geholten Fakten, die bisher im Dunkel verblieben waren, oder die Neubeleuchtung von  Fakten  „Erkenntnisse“ grundlegend zu erschüttern vermögen, auf denen bis dato für sakrosankt erachtete, historiographisch und/oder politisch festgeschriebene sowie massenmedial verbreitete „Wahrheiten“ und/oder Meinungen respektive „Überzeugungen“ beruh(t)en. Dies lässt sich bei der Betrachtung jüngerer Vorgänge, in deren Mittelpunkt Geschichte, Politik, Wissenschaft und Publizistik stehen, an einem besonderen Beispiel auf geradezu bedrückende Weise aufzeigen. Alljährlich gedenkt man am 8. Dezember im südlichen Landesteil Tirols, nämlich in St. Pauls (Gemeinde Eppan), der Freiheitskämpfer der 1950er und 1960er Jahre. Eigentlicher Anlass ist der Tod des an den Folgen von italienischer Folter und Haft am 7. Dezember 1964 verstorbenen Gründers des Befreiungsauschusses Südtirol (BAS), Sepp Kerschbaumer. Gedacht wird zudem seiner Mitstreiter Kurt Welser, Jörg Klotz, Toni Gostner, Franz Höfler und Luis Amplatz, die wie er für die Freiheit ihrer Heimat ihr Leben ließen. Die Genannten konnten sich seinerzeit guten Gewissens auf eine fundamentale  Sentenz berufen und davon leiten lassen, welche konditioniert die strikte Aufforderung zur Tat verlangt: „Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand  Pflicht!“ Dieser wuchtige Satz entstammt der Enzyklika „Sapientiae Christianae“ („Christliche Weisheiten“) von Leo XIII. und ist die Kurzform der darin enthaltenen längeren päpstlichen Aussage vom 10. Januar 1890 darüber, dass Gesetze eines Staates im Widerspruch  zum (göttlichen und weltlichen)  Recht stehen können. In derselben Tradition - und vor dem Hintergrund der deutschen, der österreichischen und damit auch der Tiroler Geschichte - wird just auch der 1946 formulierte Lehrsatz des Gustav Radbruch schlagend:  „Wo das gesatzte Recht dazu benutzt wird, menschenverachtendes Unrecht auszuüben, wird der Widerstand für Jedermann zur Pflicht!“ Und Franz Klüber, einst Professor  für katholische Soziallehre in Regensburg, hatte  in seiner aufschlussreichen, nach wie vor empfehlenswerten, 1963 erschienenen Schrift „Moraltheologische und rechtliche Beurteilung aktiven Widerstandes im Kampf um Südtirol“ ausdrücklich festgehalten, dass gegen eine als Unrechtssystem empfundene Ordnung oder Herrschaft Widerstand zu leisten nicht nur theologisch, sondern just auch juristisch begründet sei. Wer wollte bestreiten, dass Italien gegenüber Südtirol(ern) nicht nur während der  Herrschaft von Mussolinis Schwarzhemden Unrecht für Recht setzte, sondern auch nach Ende des Zweiten Weltkriegs faschistisches (Un-)Recht im „demokratischen Gewande“ des nunmehr republikanischen Staates beibehielt, nämlich den bis in unsere Tage partiell als Teil seines Strafrechts geltenden Codice Rocco? Damals wurde die darin enthaltene Bestimmung „Verbrechen gegen die Einheit des Staates“  gegenüber den  Südtiroler Freiheitskämpfern angewendet, heute bietet ihn die Staatsanwaltschaft bisweilen auf, wenn Austro-Patrioten an Eisack und Etsch Plakate mit der Aufschrift „Südtirol ist nicht Italien“ mit sich führen oder Angehörige der Łiga Vèneta zwischen Gardasee und dem Golf von Venedig für die Eigenständigkeit Venetiens respektive dessen Loslösung von Italien demonstrieren. Allenfalls wenn die römische Staatsmacht eingreift sowie „Rädelsführer“ festsetzt und ihnen den Prozess macht, wird in den herkömmlichen Medien darüber berichtet und - wenn überhaupt dann politisch korrekt – wider „den Ungeist des Separatismus“ kommentiert. Ansonsten herrscht Schweigen. Stereotypie und sakrosankte Zuschreibung In Anbetracht der römischen Politik gegenüber den Tirolern deutscher und ladinischer Zunge zwischen Brenner und Salurner Klause sowohl in der Zwischenkriegszeit, als auch  insbesondere zwischen 1945 und dem leidvoll erkämpften und verhandelten Autonomie(paket) 1969/1972  müssen die Aktionen der Südtiroler Freiheitskämpfer als sittlich, moralisch und juristisch gerechtfertigte Widerstandshandlungen gewertet werden. Hierbei ist Wert zu legen auf die Feststellung  „aller Freiheitskämpfer“. Politisch, publizistisch und historiographisch wurden und werden nämlich Anlage und Wirkung ihrer Handlungen und Taten in Zweifel gezogen. Bis heute gilt in Politik wie Publizistik und nicht zuletzt in den Wissenschaftsdisziplinen Zeitgeschichte und Politologie die/das von Italien propagandistisch wider die BAS-Kämpfer gerichtete und verbreitete Stigmatisierung/Urteil als „Attentäter“ und „Terroristen“; und nicht nur die österreichische, sondern weithin auch die deutsche und europäische veröffentlichte Meinung folgt(e), von Hauptstrom-Politik, Hauptstrom-Medien sowie Hauptstrom-Wissenschaft und Hauptstrom-Lehre politisch korrekt instruiert, dieser stereotypen, ja sakrosankten Zuschreibung. Zudem haben Wissenschaft, Politik und Medien den Südtiroler  Freiheitskampf einer nützlichen Segregation unterzogen, haben  Akteure und Aktivitäten säuberlich nach Zweckdienlichkeit für die politische, wissenschaftliche und publizistische Betrachtung unterteilt: - In eine erste Phase, die man zunächst aus der Sicht absoluter Gewaltlosigkeit zwar als moralisch verwerflich deklarierte, später       aber nolens volens als politisch hilfreich ansah, da sie ja doch anerkanntermaßen den Weg zum Autonomiepaket mitbereitet habe. (Dennoch erklärte einer der maßgeblichen mit der Südtirol-Frage befassten Zeithistoriker, der ob seiner Akten-Editionen und Monographien für ein großes Bozner Verlagshaus ebenso wie für die maßgeblich von der SVP seit 1948 gestellte Landesregierung quasi wie die alleinige Autorität der Geschichtsschreibung und -deutung gilt, auch diese Phase für kontraproduktiv.) - Und in eine zweite Phase, in der die Aktivisten angeblich ohne Rücksicht auf Verluste gehandelt und demzufolge nicht mehr, wie in Phase eins, Gewalt nur gegen Sachen,  sondern auch  gegen Menschen verübt hätten. Und dass dabei  ideologisch bornierte Rechtsextremisten, ja Nazi-Adepten für die Gewalttaten Verantwortung trügen. Diese Phase wird – entgegen den Aussagen aus der Erlebnisgeneration und wider neuere Erkenntnisse/Forschungsergebnisse von Wissenschaft, Publizistik und Politik für gänzlich verwerflich und unentschuldbar erklärt, und Beteiligte werden als niederträchtige Parias stigmatisiert. Förmliche Rehabilitation – Österreichs Verpflichtung Dem steht entgegen, was der  (Militär-)Historiker Hubert Speckner mittels Auswertung bisher von niemandem eingesehener Akten des Österreichischen Staatsarchivs in jahrelanger Forschung nachgewiesen hat, nämlich: - Dass das angebliche Attentat auf der Porzescharte am 25. Juni 1967 nicht stattfand. - Dass es zumindest nicht so stattfand, wie es italienischerseits dargestellt, von der österreichischen Politik leisetreterisch übernommen  und bis zur Stunde von wissenschaftlicher und publizistischer Seite – nicht zuletzt auch in Südtirol –  als Faktum angesehen wurde und, als gäbe es Speckners Publikation „Zwischen Porze und Roßkarspitz…“, Wien (Verlag Gra&Wis) 2013, überhaupt nicht, in allen weiteren Verwendungszusammenhängen unhinterfragt prolongiert wird. Niemand in Bozen, Innsbruck und Wien rührte bisher einen Finger zur Rehabilitierung der zu Unrecht der Tat bezichtigten und in Italien unter widrigsten, von deutschen und österreichischen Höchstgerichten für menschen- und verfahrensrechtswidrig erklärten Umständen zu hohen Haftstrafen verurteilten Freiheitskämpfer Univ.-Prof. Dr. med. Erhard Hartung und Egon Kufner (sowie den 2015 verstorbenen Peter Kienesberger). Diese Urteile, die man aufgrund der Erkenntnisse Speckners  Schandurteile nennen muss, gehörten zwingend aufgehoben. Und es wäre Pflicht Österreichs, gegenüber Italien auf juristischem wie politisch-diplomatischem Wege just dafür zu sorgen. Die Republik Österreich und die Medien, zumindest die öffentlich-rechtlichen sowie alle gedruckten Organe, die für sich den Anspruch der Seriosität erheben, ihn diesbezüglich aber nicht einlösen, hätten zudem darauf hinzuwirken, dass die Genannten  fortan nicht  länger  „Attentäter“, „Terroristen“ und „Mörder“ genannt werden dürften. In einer weiteren umfänglichen Studie  „Von der ,Feuernacht‘ zur ,Porzescharte‘. Das ,Südtirolproblem‘ der 1960er Jahre in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten, Wien (Verlag Gra&Wis) 2016  hat  Speckner anhand von aufbereiteten 48 „aktenkundig gewordenen Vorfällen“ aus der Zeit, in denen Südtiroler Freiheitskämpfer in Wort und Tat aktiv gewesen sind, akribisch nachgewiesen, dass  seine aus den Inhalten der jeweiligen österreichischen Dokumente gewonnenen Erkenntnisse essentiell von den offiziellen italienischen Darstellungen abweichen. Auch hier gilt als Befund: Ignoranz und politische Korrektheit verhindern, dass „der Wahrheit eine Gasse“ geschlagen, dass ihr ans Licht der breiten Öffentlichkeit verholfen wird. Geschichtsrevisionistische Schlüsse Über die luziden Befunde und schieren Erkenntnisse im Einzelnen hinaus lassen sich aus alldem einige geschichtsrevisionistische Schlüsse ziehen. So fanden Aktionen des BAS ungefähr zeitgleich eine gewisse Parallelität durch Anschläge italienische Neofaschisten. Umgehend instrumentalisierte Italien vor allem die von Speckner analysierten Vorfälle, insbesondere jene mit bis heute nicht einwandfrei geklärten Hintergründen,  und nutzte sie politisch, medial und propagandistisch gegen Österreich. Italien hatte nach dem Zweiten Weltkrieg alles versucht, um alle Südtiroler – wegen der zwischen Hitler und Mussolini 1939 vereinbarten „Option“, woraufhin bis 1941 ungefähr 90.000 Südtiroler „ins Reich“ umgesiedelt wurden -  als Nazis zu stempeln.  Und seit Ende der 1950er-Jahre stellte Italien alle BAS-Aktivisten in die recht(sextrem)e Ecke sowie politisch wie publizistisch unter Generalverdacht des Neonazismus. Was in politischen Milieus Österreichs und Deutschlands von ganz links bis zur Mitte verfing und bis heute anhält, und womit den Aktivisten bis zur Stunde Unrecht geschieht. Die Südtiroler Freiheitskämpfer hatten aus schierer Verzweiflung ob der kolonialistischen Unterwerfungsgeste des „demokratischen“ Nachkriegsitaliens gehandelt. Und, besonders wichtig, weil es den gewohnt politisch-zweckmäßigen wie publizistischen „Fakten“ entgegensteht: Der BAS-Grundsatz, wonach „bei Anschlägen keine Menschen zu Schaden kommen dürfen“, wurde trotz Eskalation der Gewalt zwischen 1961 („Feuernacht“) und 1969 (mehrheitliche Annahme des Südtirol-„Pakets“ durch die Südtiroler Volkspartei) respektive 1972 (Zweites Autonomie-Statut) weitestgehend eingehalten. Der Tod nahezu aller während dieser Jahre gewaltsam ums Leben gekommenen Personen ist nicht dem BAS als solchem anzulasten, wie dies fälschlicherweise von der italienischen Justiz und den Mainstream-Medien Italiens, Österreichs und Deutschlands wahrheitswidrig festgestellt sowie verbreitet wurde und auch heute noch behauptet wird. Stattdessen handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Unfälle – so im Falle des Todes von Bruno Bolognesi in der Pfitscher-Joch-Hütte am 23. Juni 1966 sowie von Herbert Volgger, Martino Cossu und Franco Petrucci am 9. September 1966 auf der Steinalm-Hütte –, bzw. um eine fixe Geheimdienstaktion – so im Falle des Todes von Olivo Dordi, Francesco Gentile, Mario Di Lecce und Armando Piva auf der Porzescharte am 25./26. Juni 1967 sowie zudem im Falle des Todes von Filippo Foti und Edoardo Martini im „Alpenexpress“ zu Trient am 30. September 1967.  Bezüglich der Todesfälle Vittorio Tiralongo (3. September 1964),  Palmero Ariu und Luigi De Gennaro (26. August 1965) und  schließlich auch des Salvatore Gabitta und des Guiseppe D’Ignoti (24. August 1966) waren die allfälligen Strafverfahren ohne Anklageerhebung zufolge nicht ausreichender Erkenntnisse ohnedies eingestellt worden. Für einige im Zusammenhang mit der Südtirol-Frage zwischen 1961 und 1963 in Österreich geplante und/oder ausgeführte Anschläge ist dem BAS ursprünglich fälschlicherweise die Täterschaft zugeschrieben worden. Es waren dies die Detonation einer am Denkmal der Republik in Wien angebrachten Sprengladung (30. April 1961), die Sprengung des Andreas-Hofer- Denkmals in Innsbruck (1. Oktober 1961), Schüsse auf die italienische Botschaft in Wien (8. Oktober 1961), Anschlagsversuche am Wiener Heldenplatz (27. Dezember 1961) und auf das sowjetische Ehrenmal („Russendenkmal“; 18. August 1962) sowie der für den Gendarmen Kurt Gruber todbringende Sprengstoffanschlag in Ebensee (23. September 1963), bei dem es zudem zwei Schwer- und neun Leichtverletzte gab. Diese Taten waren von italienischen Neofaschisten bzw. von österreichischen Rechtsextremisten, die nicht dem BAS angehörten oder mit ihm in Verbindung standen, begangen worden. Ein Zusammenhang zwischen den Anschlägen und dem BAS wurde und wird bis zur Stunde wahrheitswidrig von ideologisierten Personen sowie von (nicht selten bewusst) falsch informierten/informierenden Medien in Österreich, Italien und Deutschland sowie nicht zuletzt von staatlichen italienischen Stellen zur Gänze behauptet, um den BAS zu diskreditieren. Rechtsbeugung und Opportunismus Auf italienischen Druck hin und aus vorgeblicher Staatsräson hatte Wien damals wider besseres Wissen in vielen die Südtirol-Frage bestimmenden Angelegenheiten den römischen Forderungen nachgegeben. Und zum Nachteil von Südtirol-Aktivisten war seinerzeit, als Rom die EWG-Assoziierungsbemühungen Wiens wegen des Südtirol-Konflikts torpedierte, von beteiligten österreichischen Stellen sozusagen aus vorauseilenden Gehorsam gegenüber Italien, mitunter aber auch aus bestimmten Interessenlagen, Recht gebeugt worden. Es muss angesichts dieser instrumentalisierten Causen zutiefst bedrücken, dass Heerscharen von Betrachtern aus Politik, Kultur, Publizistik  und leider auch aus der Wissenschaft – nicht zuletzt auch in Südtirol –  der geschichtspolitisch von Italien vorgegebenen und von  Österreich sanktionierten Betrachtungsweise folg(t)en: Wider besseres Wissen, dafür aber politisch korrekt und grenzüberschreitend opportunistisch.
Startseite Aktuell Archiv Verein Bergfeuer Verweise Kontakt